Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 53/2019), Seite 14/30 5.2 Art. 24a RPG erweitert die Besitzstandsgarantie für Zweckänderungen ohne bauliche Massnahmen an bestehenden Bauten und Anlagen. Dass für die zwischenzeitlich eigenmächtig vollständig erneuerte Scheune Vers.-Nr. 004 und den ebenfalls ohne Baubewilligung erstellten Allwetterplatz nachträglich keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24a RPG erteilt werden kann, versteht sich von selbst.