5. In Artikel 24 RPG findet sich der Grundtatbestand für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen nicht zonenkonformer Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone. Er gelangt jedoch nur subsidiär zu den Tatbeständen über die erleichterte Ausnahmebewilligung zur Anwendung. Bevor auf den Grundtatbestand von Art. 24 RPG zurückgegriffen wird, ist vorgängig zu prüfen, ob eine erleichterte Ausnahmebewilligung nach den Bestimmungen von Art. 24a RPG bis Art. 24e RPG und Art. 37a RPG erteilt werden kann. Bereits an dieser Stelle kann aber gesagt werden, dass Art. 24 RPG vorliegend nicht greift, weil die hobbymässige Pferdehaltung keinen Standort ausserhalb der Bauzone erfordert (Art.