Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 53/2019), Seite 9/30 c) Der Rekurrent 1, nunmehr vertreten durch lic.iur. Werner Rechsteiner, Rechtsanwalt, St.Gallen, stellt mit Stellungnahme zum Augenscheinprotokoll vom 3. August 2017 folgende Anträge: 1. Der Rekurs von B.___, sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten von B.___, Zürich. 3. Die Ziff. 2 bis 6 des Beschlusses des Gemeinderates Z.___ vom 17. August 2016 seien aufzuheben und es sei neu im Sinn der nachfolgenden Ausführungen zu verfügen.