b) Die Rekurrentin 2 nimmt mit Eingabe vom 8. Juni 2017 zum Augenscheinprotokoll Stellung und weist darauf hin, dass gemäss Erkenntnissen am Rekursaugenschein das neue erste Obergeschoss nicht für die Hobbytierhaltung, sondern als Brennholzlager und für Schreinerarbeiten benützt werde. Das Protokoll sei insofern zu ergänzen, als sie vor Ort darauf hingewiesen habe, dass die zonenfremde gewerbliche Nutzung unzulässig sei und diesbezüglich der rechtmässige Zustand wiederhergestellt werden müsse. Vor Ort habe sich ebenfalls bestätigt, dass der Allwetterplatz nur mit grossem Aufwand entfernt werden könne.