Die Sattelkammer ist bereits vorhanden. Erkennbar war auch, dass nicht nur die Decke bzw. der Boden des ersten Obergeschosses ersetzt, sondern auch neue tragende Längs- und Querbalken eingebaut wurden. Vor Ort stellte der Gemeindevertreter klar, dass sie dem Rekurrenten 1 lediglich mündlich gesagt hätten, dass er gewisse Instandstellungsarbeiten bewilligungsfrei durchführen könne. Gemeint seien damit jene Balken gewesen, die für die Statik relevant und vom Vorgänger entfernt worden seien. Davon, dass zwei neue Böden eingebaut würden, hätten sie aber nichts gewusst und somit hätten sie diesen Erneuerungsarbeiten auch nicht zugestimmt.