Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 53/2019), Seite 8/30 zwischenzeitlich zur Kenntnis nehmen müssen, dass eine hobbymässige Tierhaltung als Erweiterung der Wohnnebennutzung der nahegelegenen Wohnbaute gelte, weshalb seine gegenteilige Zwischenbeurteilung vom 27. November 2015 hinfällig geworden sei.