Dem öffentlichen Interesse an der Versorgungssicherheit sei Genüge getan, wenn eine allfällige Rückführung der Reitfläche zu ackerfähigem Kulturland innert zweier Jahre möglich sei. Dass ohne Fachgutachten nicht gesagt werden könne, ob das veränderte Erdreich mit dem Schichtaufbau und dem Entwässerungssystem die gesetzlichen Voraussetzungen einer reversiblen Fläche erfülle, sei unter diesen Umständen nicht relevant. Die Umbauten in der Scheune Vers.-Nr. 004 betreffend habe das AREG