b) Der Rekurrent 1 bestreitet mit Schreiben vom 30. November 2016, dass der Wiederherstellungsverfügung vom 14. März 2011 nicht nachgelebt worden sei, zumal sich die Gemeinde damit einverstanden erklärt habe, dass der Allwetterplatz nun doch nicht zurückgebaut werden müsse. Für die sieben Pferde investiere seine Partnerin acht Stunden pro Tag, und er selbst helfe am Abend und an den Wochenenden ebenfalls. Effektiv nötig seien aber bloss zehn Minuten pro Pferd. Sodann habe ihm eine Strassenbaufirma bestätigt, dass der Allwetterplatz ohne weiteres in wenigen Wochen zurückgebaut werden könne. Dass dieser in der Fruchtfolgefläche liege, spiele somit keine Rolle.