Die beantragte Flächenerneuerung in der Scheune Nr. 004 sei zu bewilligen. Der Rekurrent 1 begründet seinen Antrag damit, dass es in der Scheune früher schon eine Kuhstalldecke, das heisst ein Obergeschoss, Zwischengeschosse und einen Heuboden gehabt habe. Die geplante Nutzung als Pferdestall bedinge es, dass die vormalige bloss 2 m hohe Kuhstalldecke durch eine 2,5 m hohe Decke ersetzt werden müsse. Ohne die beiden Zwischenböden bzw. Decken wären die Temperaturen für die Pferdehaltung im Winter zu tief und es wäre zu wenig Platz für das nötige Futtermittel, das Einstreumaterial und das Heu