c) Diese Eigentumsbeschränkung ist zulasten des Grundstücks Nr. 001 wie folgt im Grundbuch Z.___ anzumerken: "Beschränkungen, Auflagen und Bedingungen nach RPV" Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 53/2019), Seite 5/30 d) Die zuständige Gemeindebehörde ist beauftragt und ermächtigt, die Anmerkung im Grundbuch anzumelden. 4. Der bestehende Allwetterplatz ist auf 800 m² zurückzubauen. 5. Der westlich an den Allwetterplatz angrenzende Schotterbelag ist zu entfernen und die Fläche mit Humus fachgerecht zu rekultivieren.