Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 53/2019), Seite 4/30 1. a) Es wird festgestellt, dass es sich beim Wohnhaus (Vers.-Nr.002) um ein rechtmässig erstelltes, altrechtliches und nicht mehr zonenkonformes Bauwerk handelt. b) Die Zustimmung zum Umbau/Einbau Pferdeboxen in der Scheune im Erdgeschoss sowie dem Sandplatz wird im Sinn der Erwägungen erteilt. Die eingereichten Unterlagen sind verbindlich. Als Unterlagen sind massgebend: - Baugesuch vom 3. April 2014 und Situation 1:500 vom 24. Juli 2015 - sechs Projektpläne (Grundriss, Schnitt und Ansichten) 1:100 vom 24. März 2014