c) Anlässlich der Einspracheverhandlung vom 8. Juli 2015 und den darauf nachgereichten Unterlagen stellte sich heraus, dass der Gesuchsteller zwischenzeitlich – ohne die entsprechende Baubewilligung abzuwarten – nicht nur ein, sondern zwei neue Geschossdecken samt Aufzugslift eingebaut hatte. Der Gemeindevertreter sprach vor Ort einen Baustopp aus. d) Das AREG erliess am 29. Juni 2016 folgende raumplanungsrechtliche Teilverfügung: