Mit der Bewilligung der nachgesuchten Umnutzung sollten die bestehenden Pferdeboxen in der Scheune Vers.-Nr. 003 abgebrochen werden, da diese ohnehin nicht mehr tierschutzkonform seien. Der noch immer nicht zurückgebaute Allwetterplatz sollte nun auf eine Grösse von maximal 800 m² reduziert werden. b) Gegen dieses Baugesuch erhob B.___, am 24. April 2014 Einsprache, wobei sie den Rückbau des eigenmächtig erstellten Allwetterplatzes auf das zulässige Mass verlangte.