Nebstdem ein freistehendes Ökonomiegebäude nur solange genutzt werden dürfe, als es noch bestimmungsgemäss nutzbar sei (beschränkte Besitzstandsgarantie), müsse bei der hobbymässigen Tierhaltung der Einbau von Pferdeboxen als Erweiterung der Wohnnebenflächen des Wohnhauses angerechnet werden. Vorliegend sei mit dem Um- und Ausbau des Wohnhauses bereits die gesamthaft zulässige Erweiterung von 100 m2 ausgeschöpft worden. Somit könnten in der Scheune Vers.-Nr. 004 keine zusätzlichen Flächen mehr bewilligt werden. Die baulichen Massnahmen an der Nordostund Nordwestfassade seien auf das für die Tierhaltung notwendige Mass zu beschränken.