Weiter war geplant, sieben Boxen, eine Futterkammer, zusätzliche Türen und Fenster sowie eine betonierte Mistmulde einzubauen. Das AREG hielt mit Vorbescheid vom 20. Februar 2014 dazu fest, dass die hobbymässige Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone grundsätzlich nicht zulässig und dass der mit Baubewilligung vom 14. März 2011 verfügte Rückbau noch immer nicht vollzogen sei. Nebstdem ein freistehendes Ökonomiegebäude nur solange genutzt werden dürfe, als es noch bestimmungsgemäss nutzbar sei (beschränkte Besitzstandsgarantie), müsse bei der hobbymässigen Tierhaltung der Einbau von Pferdeboxen als Erweiterung der Wohnnebenflächen des Wohnhauses angerechnet werden.