Gestützt auf diese Zustimmungsverfügung ordnete die Baubehörde am 14. März 2011 erneut die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an, dieses Mal bis 15. August 2011. Die Anordnung beinhaltete den Abbruch des Unterstands, der als Schutzbaute des Pferdelaufbands diente, den Rückbau der Pferdeboxen auf maximal sieben für den ganzen Betrieb sowie den Rückbau des Sandplatzes (Pferdeauslauf) auf eine Fläche von 300 m2.