Die Zustimmung zum Anbau Unterstand an die Scheune Nr. 003 verweigerte es und hielt fest, dass maximal sieben Pferde gehalten werden dürften. Sodann wies es darauf hin, dass die zuständige Gemeindebehörde die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen habe. Gestützt auf diese Zustimmungsverfügung ordnete die Baubehörde am 14. März 2011 erneut die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an, dieses Mal bis 15. August 2011.