003, Umnutzung der Scheune Vers.-Nr. 004 in einen Pferdestall, neue Mistmulde unter Dach an Nordostfassade der Scheune Vers.-Nr. 003). Die Baubehörde schrieb darauf das bereits hängige Baugesuch vom 2. März 2010 ab. Das AREG stellte mit Teilverfügung vom 24. November 2010 fest, dass das Wohnhaus Vers.-Nr. 002 und die Scheunen Vers.- Nrn. 003 und 004 nach dem 1. Juni 1972 landwirtschaftlich genutzt worden seien und stimmte der Umnutzung des Wohnhauses und der beiden Scheunen im Sinn der Erwägungen zu. Die Zustimmung zum Anbau Unterstand an die Scheune Nr. 003 verweigerte es und hielt fest, dass maximal sieben Pferde gehalten werden dürften.