004 bis 30. September 2008 an. Weiter verlangte er ein Baugesuch betreffend Hofdüngeranlage, weil die im Jahr 1988 bewilligte eingefasste, flüssigkeitsdichte und armierte Mistplatte zwischenzeitlich mehrheitlich verfallen war, sowie eine brandschutztechnische Nachrüstung innert 30 Tage nach Rechtskraft der Verfügung. Den dagegen am 23. November 2006 erhobenen Rekurs beim Baudepartement zog der damalige Grundeigentümer am 25. Mai 2007 wieder zurück.