A. A.___, ist Eigentümer des 3'381 m2 grossen Grundstücks Nr. 001, Grundbuch Z.___. Das Grundstück liegt gemäss dem geltenden Zonenplan der Politischen Gemeinde Z.___ vom 6. Dezember 1995 in der Landwirtschaftszone, d.h. ausserhalb der Bauzone, sowie nach dem kantonalen Richtplan im Landschaftsschutzgebiet. Mit Ausnahme des Hofbereichs ist es der Fruchtfolgefläche (in der Karte gelb dargestellt) zugewiesen. Das Grundstück ist mit einem 96 m2 grossen Wohnhaus (Vers.-Nr. 002), einer daran angebauten 218 m2 grossen Remise (Vers.-Nr. 003) sowie einer 263 m2 grossen freistehenden Scheune (Vers.-Nr. 004) überbaut. Das Wohnhaus ist an die öffentliche Kanalisation angeschlossen.