Diese wurde vorliegend bereits ausgeschöpft (Erw. 5.7). Sodann kommen für diese Tierhaltung nur unbewohnte Gebäude(teile) in Frage, die in ihrer Substanz noch erhalten sind. Vorliegend wurde aber – ohne vorgängige Baubewilligung – eine umfassende Sanierung vorgenommen, indem unter anderem tragende Konstruktionsteile wie Längs- und Querbalken ersetzt worden sind (Erw. 5.6). Neue Aussenanlagen für die hobbymässige Tierhaltung sind in engen Grenzen möglich. Die Voraussetzungen für die nachträgliche Bewilligung des abgesetzt in der Fruchtfolgefläche erstellten Allwetterplatzes waren vorliegend aber nicht gegeben (Erw.