{"Signatur": "SG_KGN_999", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2019-09-27", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_999_16-5936---16-5954_2019-09-27.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=10&type=1563347022&cHash=5771f5305d804053b1a6912d511135e2", "Checksum": "1c5e2f1b46a5124ec51d48494847776d"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["16-5936 / 16-5954"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Sonstiges 27.09.2019 16-5936 / 16-5954"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Sonstiges "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement Bau- und Umweltdepartement"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 04:45:59", "Checksum": "0e88da7c453a00578e699b14acbd8426", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Sonstiges 27.09.2019 16-5936 / 16-5954\n\n Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 53/2019), Seite 2/30\nUmnutzung und zum Umbau der Remise Vers.-Nr. 004 in einen Pferdestall wie auch zur nachträglichen Bewilligung des Allwetterplatzes.\nGleichzeitig forderte es die Baubehörde auf, endlich die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen. Dementsprechend\nordnete der Gemeinderat Z.___ mit Beschluss vom 6. November 2006\nden Rückbau des Pferdeauslauf- und des Sandplatzes auf eine vom\nARE zugestandene Fläche von 300 m2 sowie den Rückbau der Pferdeboxen in der Scheune Vers.-Nr. 004 bis 30. September 2008 an.\nWeiter verlangte er ein Baugesuch betreffend Hofdüngeranlage, weil\ndie im Jahr 1988 bewilligte eingefasste, flüssigkeitsdichte und armierte\nMistplatte zwischenzeitlich mehrheitlich verfallen war, sowie eine\nbrandschutztechnische Nachrüstung innert 30 Tage nach Rechtskraft\nder Verfügung. Den dagegen am 23. November 2006 erhobenen Rekurs beim Baudepartement zog der damalige Grundeigentümer am\n25. Mai 2007 wieder zurück.\n\nd) Das nächste Baugesuch datierte vom 2. März 2010 und betraf\nwiederum die Umnutzung der Scheune Vers.-Nr. 004 in einen Pferdestall, dieses Mal als Ersatz für die sieben Pferdeboxen in der Remise\nVers.-Nr. 003. Am 4. Juni 2010 stellte das Amt für Raumentwicklung\nund Geoinformation (AREG) vor Ort wiederum zahlreiche Unregelmässigkeiten sowie einen mangelhaften Vollzug der rechtskräftig verfügten Wiederherstellungsmassnahmen fest. Am 9. Juli 2010 reichte\nder damalige Grundeigentümer deshalb ein weiteres Baugesuch nach\n(Umnutzung Wohnhaus, verkleinerter Sandplatz, neuer Auslauf begrünt, Anbau Unterstand an Scheune Vers.-Nr. 003, Umnutzung der\nScheune Vers.-Nr. 004 in einen Pferdestall, neue Mistmulde unter\nDach an Nordostfassade der Scheune Vers.-Nr. 003). Die Baubehörde schrieb darauf das bereits hängige Baugesuch vom 2. März\n2010 ab. Das AREG stellte mit Teilverfügung vom 24. November 2010\nfest, dass das Wohnhaus Vers.-Nr. 002 und die Scheunen Vers.-\nNrn. 003 und 004 nach dem 1. Juni 1972 landwirtschaftlich genutzt\nworden seien und stimmte der Umnutzung des Wohnhauses und der\nbeiden Scheunen im Sinn der Erwägungen zu. Die Zustimmung zum\nAnbau Unterstand an die Scheune Nr. 003 verweigerte es und hielt\nfest, dass maximal sieben Pferde gehalten werden dürften. Sodann\nwies es darauf hin, dass die zuständige Gemeindebehörde die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen habe. Gestützt auf diese Zustimmungsverfügung ordnete die Baubehörde am\n14. März 2011 erneut die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an, dieses Mal bis 15. August 2011. Die Anordnung beinhaltete\nden Abbruch des Unterstands, der als Schutzbaute des Pferdelaufbands diente, den Rückbau der Pferdeboxen auf maximal sieben für\nden ganzen Betrieb sowie den Rückbau des Sandplatzes (Pferdeauslauf) auf eine Fläche von 300 m2.\n\nC.\nAm 1. November 2013 erwarb der heutige Eigentümer die Liegenschaft, wo er zusammen mit seiner Lebenspartnerin hobbymässig sieben Pferde hielt. Er ist gelernter Schreiner und arbeitet als Immobilienbewirtschafter in Y.___, wo er bis am 1. Mai 2019 auch angemeldet\n\nEntscheid des Baudepartementes SG (Nr. 53/2019), Seite 3/30\nwar. Die Betreuung der Pferde war hauptsächlich Aufgabe seiner Partnerin. Am 7. Januar 2014 reichte er bei der Baubehörde ein Bauermittlungsgesuch ein. Demnach sollten die von seinem Rechtsvorgänger\nnicht fachmännisch vorgenommenen baulichen Massnahmen in der\nScheune Vers.-Nr. 004 entfernt und die Statik durch eine Konstruktion\naus Holz wiederherstellt werden. Weiter war geplant, sieben Boxen,\neine Futterkammer, zusätzliche Türen und Fenster sowie eine betonierte Mistmulde einzubauen. Das AREG hielt mit Vorbescheid vom\n20. Februar 2014 dazu fest, dass die hobbymässige Pferdehaltung in\nder Landwirtschaftszone grundsätzlich nicht zulässig und dass der mit\nBaubewilligung vom 14. März 2011 verfügte Rückbau noch immer\nnicht vollzogen sei. Nebstdem ein freistehendes Ökonomiegebäude\nnur solange genutzt werden dürfe, als es noch bestimmungsgemäss\nnutzbar sei (beschränkte Besitzstandsgarantie), müsse bei der hobbymässigen Tierhaltung der Einbau von Pferdeboxen als Erweiterung\nder Wohnnebenflächen des Wohnhauses angerechnet werden. Vorliegend sei mit dem Um- und Ausbau des Wohnhauses bereits die gesamthaft zulässige Erweiterung von 100 m2 ausgeschöpft worden. Somit könnten in der Scheune Vers.-Nr. 004 keine zusätzlichen Flächen\nmehr bewilligt werden. Die baulichen Massnahmen an der Nordostund Nordwestfassade seien auf das für die Tierhaltung notwendige\nMass zu beschränken.\n\nD.\na) Trotz dieses Vorbescheids reichte A.___ am 25. März 2014 ein\nBaugesuch betreffend Umbau/Renovation der Scheune Vers.-Nr. 004\nfür die hobbymässige Tierhaltung ein, wonach nicht nur die fehlende\nStabilität der Scheune wiederhergestellt, sondern zusätzlich sieben\nPferdeboxen, eine Sattelkammer und ein Abladeraum eingebaut sowie ein neuer Boden über dem Erdgeschoss eingezogen und verschiedene Fassadenänderungen vorgenommen werden sollten. Beim\nnach wie vor 875 m2 grossen Allwetterplatz sollte eine Mistmulde aufgestellt werden. Mit der Bewilligung der nachgesuchten Umnutzung\nsollten die bestehenden Pferdeboxen in der Scheune Vers.-Nr. 003\nabgebrochen werden, da diese ohnehin nicht mehr tierschutzkonform\nseien. Der noch immer nicht zurückgebaute Allwetterplatz sollte nun\nauf eine Grösse von maximal 800 m² reduziert werden.\n\nb) Gegen dieses Baugesuch erhob B.___, am 24. April 2014 Einsprache, wobei sie den Rückbau des eigenmächtig erstellten Allwetterplatzes auf das zulässige Mass verlangte.\n\n"}