Baubereich B4 festlegt, das auch für künftige Werbungen im Baubereich den Rahmen festlegt. Konkret heisst das, dass mit einem Werbekonzept aufgezeigt werden muss, wie und wo jetzt und künftig al- Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 106/2020), Seite 17/20 lenfalls auch weitere Unternehmen und Geschäfte im geplanten Neubau beworben werden können. Dies gilt insbesondere auch für den vorliegend ebenfalls geplanten Gastronomiebetrieb, der bis jetzt bloss am freistehenden Pylon beworben werden sollte.