7. Die Rekurrentin rügt, dass sich die im Bauplan vorgesehenen gedeckten Containerplätze ausserhalb des sonderbaurechtlichen Baubereichs befinden würden. Die Rekursgegnerin wendet dagegen ein, dass darauf nicht eingetreten werden dürfe, da der Einwand weder im Einspracheverfahren noch in der Rekursbegründung vorgebracht worden sei.