Für das Baugebiet B4 ist die Nutzung der Untergeschosse offen, im Erd- und ersten Obergeschoss ist eine gewerbliche Nutzung vorgeschrieben. Im zweiten und dritten Obergeschoss ist sowohl eine gewerbliche wie auch eine Wohnnutzung möglich. Die Ausnützung für den Baubereich B4 beträgt 695 m2, wobei zusätzliche 175 m2 nur zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen. 5.2 Das Baugesuch weisst eine anrechenbare Fläche von insgesamt 722,08 m2 aus (Gewerbe: 690,21 m2 und Wohnen: 31,87 m2).