5.1 Das Baugrundstück liegt nach dem geltenden Zonenplan in der Kernzone K5a und im Plangebiet des Überbauungsplans D.___ mit besonderen Vorschriften (besV). Gemäss diesem Plan ist das Baugrundstück dem Baugebiet B4 zugordnet. Demnach ist die maximale Geschosszahl wie folgt beschränkt: zwei Untergeschosse, vier Vollgeschosse, kein Dachgeschoss. Die maximale Gebäude- und Firsthöhe ist auf 466,00 m ü. M. festgelegt (Art. 3 besV). In Art. 4 besV wird die konkrete Nutzung der verschiedenen Geschosse bestimmt. Für das Baugebiet B4 ist die Nutzung der Untergeschosse offen, im Erd- und ersten Obergeschoss ist eine gewerbliche Nutzung vorgeschrieben.