3.2 Vorliegend war die Visierung des Neubaus und des Werbepylons an der Ortsbegehung zwar nicht mehr vorhanden, letzterer wurde aber vor Ort auf Grund von Referenzpunkten ausgemessen und provisorisch nachvisiert. Entsprechend konnte der Standort zumindest ungefähr festgelegt werden, natürlich ohne vom Geometer überprüft worden zu sein. Ohnehin nicht umstritten ist die Einordnung des Neubaus und dessen Höhe.