Die Rekursgegnerin verlangt gleichentags umfassende Akteneinsicht und eine weitere Fristerstreckung für die Stellungnahme und allfällige Projektanpassungen. Am 29. Mai 2019 reicht sie einen Entscheid des Kreisgerichtes Y.___ vom 27. März 2019 betreffend Verletzung einer Dienstbarkeit bzw. von Eigentum nach. Demnach hatte das Gericht zwischenzeitlich das Begehren der Rekurrentin abgewiesen, das am 5. September 2016 bewilligte Bauvorhaben der Rekursgegnerin zu untersagen. Dieses Urteil ist am 9. April 2019 in Rechtskraft erwachsen.