Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 106/2020), Seite 8/20 f) Die Rekursinstanz gab den Verfahrensbeteiligten mit Schreiben vom 7. März 2019 Gelegenheit, sich zu den neuen Vorbringen zu äussern und listete nochmals die bereits am Rekursaugenschein angesprochenen kritischen Punkte auf, zumal die Bauherrin vor Ort in Aussicht gestellt hatte, ein entsprechendes Korrekturgesuch einzureichen. Die Rekurrentin nimmt mit Eingabe vom 5. April 2019 Kenntnis vom in Aussicht gestellten Rekursentscheid. Die Rekursgegnerin verlangt gleichentags umfassende Akteneinsicht und eine weitere Fristerstreckung für die Stellungnahme und allfällige Projektanpassungen.