b) In der Folge verlangten die Rekurrentin und die Rekursgegnerin wiederholt um Fristerstreckung für die Stellungnahme zum Rekursaugenscheinprotokoll. Schliesslich wurde das Verfahren im Hinblick auf eine gütliche Einigung sistiert. Am 25. bzw. 28. Januar 2019 teilten die Rekurrentin und die Rekursgegnerin mit, dass die Verhandlungen gescheitert seien, worauf den Beteiligten erneut Frist zur Stellungnahme angesetzt wurde. c) In der Folge verzichtete die Vorinstanz, das Tiefbauamt und die Kantonspolizei auf eine Stellungnahme.