bb) Die Rekursgegnerin stellt klar, dass auf der Dachterrasse keine anrechenbaren Flächen entstehen würden, sondern lediglich ein Deckel, der bei schönem Wetter aufgeklappt werde. Zum Werbegesuch führt sie aus, dass ihr das System des Werbekonzepts nicht klar gewesen sei und sie sich nun überlege, ein entsprechendes Korrekturgesuch nachzureichen.