d) Mit Amtsbericht vom 9. Dezember 2016 führt das kantonale Tiefbauamt (TBA) aus, dass die Verkehrserschliessung in Ordnung sei. Namentlich die Sichtfelder in den Knoten D.___-Strasse/Kantonsstrasse Neubau/Supermarkt erfüllten die Normanforderungen. Der Neubau und die Reklameanlage halte den gesetzlichen Strassenabstand zwar nicht ein, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung seien aber erfüllt.