b) Mit Vernehmlassung vom 17. November 2016 beantragt die Rekursgegnerin, vertreten durch Dr.iur. David Brunner, Rechtsanwalt, St.Gallen, die Rekurse seien vollumfänglich unter Kostenfolge abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne, und die Beschlüsse des Stadtrats Z.___, die Ausnahmebewilligung des kantonalen Strasseninspektorats sowie sämtliche weiteren damit zusammenhängenden Bewilligungen seien zu bestätigen. Zur Begründung wird geltend gemacht, dass die Treppen vier- statt nur dreimal voll angerechnet worden seien, die Treppe auf das Dach nicht anzurechnen sei und die