Der Stadtrat begründet insbesondere den Einspracheentscheid damit, dass die zulässige Ausnützungsziffer eingehalten werde und die unterschiedlichen Öffnungszeiten des Migros Einkaufzentrums und des geplanten Imbisslokals nicht gegen die im Jahr 2008 geschlossene Vereinbarung verstosse. Bezüglich der Abbrucharbeiten werde mit entsprechender Auflage sichergestellt, dass vor Abbruchbeginn ein Rissprotokoll und ein Baustelleninstallationsplan vorliegen müsse. Der Werbepylon sei rechtmässig und die nötige Zustimmung des kantonalen Strasseninspektorats liege vor.