3. [Sicherheitsleistung] 4. Die Bewilligungsgebühr wird auf Fr. 3'300.– festgesetzt. Die kantonalen Gebühren gehen vollumfänglich zu Lasten der Bauherrschaft. Gleichzeitig eröffnete der Stadtrat die Ausnahmebewilligung des Strasseninspektorats des kantonalen Tiefbauamts vom 8. Oktober 2015. Dieses erteilte folgende Bewilligung: 1. Die Gesuchstellerin erhält im Sinn der Erwägungen und unter folgenden Bedingungen die Bewilligung für das Erstellen des Neubaus und der Reklameanlage auf dem Grundstück Nr. 001, Grundbuch Z.___.