Abbruchbewilligung: 1. Die Abbruchbewilligung für das Geschäftshaus (Assek. Nr. 003) wird im Sinne der Erwägungen erteilt. 2. Die Bewilligungsgebühr wird auf Fr. 520.– festgesetzt. Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 106/2020), Seite 3/20 Baubewilligung: 1. Die Baubewilligung für den Neubau "C.___" und die 1. Projektänderung zu BG 2015-17 Grundrissanpassung/Anpassung AZ wird im Sinne der Erwägungen erteilt. 2. Die kantonale Beurteilung vom 13. Oktober 2015 sowie die Teilverfügungen/Stellungnahmen bilden einen Bestandteil diese Bewilligung.