d) Innert Auflagefrist erhob die A.___, vertreten durch Dr.iur. Walter Locher, Rechtsanwalt, St.Gallen, am 22. Januar 2015 öffentlichrechtliche und privatrechtliche Einsprache gegen das Bauvorhaben. Auf Grund der Einsprache überarbeitete die Bauherrin das Gesuch und reichte dieses am 16. März 2016 wieder ein. Auch dagegen erhob die A.___ am 20. April 2016 Einsprache. Mit Einsprachebegründung vom 2. Juni 2016 machte sie hauptsächlich Verletzungen des Überbauungsplans D.___ und privatrechtlicher Abmachungen geltend. e) Der Stadtrat erliess am 5. September 2016 folgende drei Beschlüsse: