Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 106/2020), Seite 2/20 b) Das Grundstück Nr. 001 ist mit einem Gewerbebau mit Flachdach mit zwei Ober- und einem Untergeschoss überbaut (Vers.- Nr. 003). Darin ist das Kleidergeschäft C.___ AG, Z.___, domiziliert. Die unbebaute Fläche ist komplett versiegelt. Nördlich des Gebäudes befinden sich Kundenparkplätze. Der Raum zwischen der Fahrbahn und dem Kleidergeschäft ist als breites Trottoir und als höhenmässig abgesetzter Vorplatz gestaltet.