b) Für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wird der A.___ eine Frist von sechs Monaten ab Rechtskraft dieses Entscheids angesetzt. Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 61/2020), Seite 15/16 2. a) Die A.___ bezahlt eine anteilsmässige Entscheidgebühr von Fr. 2'500.–. b) Der am 27. Oktober 2015 von der J.___ AG, Y., geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.– wird angerechnet. c) Auf die Erhebung der amtlichen Kosten in der Höhe von Fr. 1'000.– bei der Politischen Gemeinde Z.___ wird verzichtet.