Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 61/2020), Seite 12/16 gelten daher als bewilligt. Für das Haus C sah dieses Korrekturgesuch keine Änderungen vor. Mitunter sind die bewilligten Korrekturpläne (Korrektur-Baueingabe Süd-West-Fassade / Nord-Ost-Fassade, 1:100, genehmigt am 29. Januar 2009) massgeblich, und diese sehen an der Südwest-Fassade im Untergeschoss für die beiden Disponibelräume lediglich doppelflüglige Fenster vor.