Anlässlich des Augenscheins wurden keine besonderen Installationen für die Erstellung einer Küche festgestellt, sondern lediglich zwei Dreifachstecker. Die verfügte Wiederherstellung beschränkt sich deshalb auf den Rückbau der Terrassentüren auf Fenstergrösse sowie die Verkleinerung der Fenster auf das bewilligte Mass. Für die Häuser A und B bedeutet dies, dass die Fenstergrössen und Anzahl gemäss Plan "Änderung zur Einreichung Nr. 12/2008" am 11. November 2011 bewilligt worden sind.