b) Die Rekursgegner liessen sich nicht vernehmen. E. Das Baudepartement führte am 27. Oktober 2016 in Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten einen Augenschein durch. Dabei wurde u.a. festgestellt, dass die Einheit C8 im Untergeschoss des Hauses C ein voll ausgebauter, mit Bodenheizung ausgestatteter Raum mit Plattenund Laminatboden ist. Der Raum verfügt über mehrere elektrische Anschlüsse, insbesondere sind im Bereich der im streitigen Baugesuch vorgesehenen Küche zwei Dreifachstecker montiert. Im Weiteren verfügt die Einheit über ein separates Badezimmer mit Spülbecken, WC und Dusche.