Ein Zugang von den Mehrzweckräumen ins Freie sei nicht nur zweckmässig, sondern unbedingt angezeigt. Dass dies vertretbar sei, habe auch die Baukommission in der Verfügung vom 21. Mai 2015 ausdrücklich festgehalten. Zwischenzeitlich seien die Fenster verschlossen worden. Damit seien die Fensterflächen derart stark verkleinert worden, dass diese insbesondere auch unter Beibehaltung der Terrassentüren weniger als zehn Prozent der Fassadenfläche (recte: wohl Bodenfläche gemeint) ausmachten. Daraus folge, dass eine Nutzung dieser Räume zu Wohnzwecken beim heutigen Zustand nicht in Frage komme, und daher die Verkleinerung bzw. der Rückbau der Terrassentüren nicht erforderlich sei.