b) Mit Beschluss vom 21. September 2015 verweigerte der Gemeinderat die Baubewilligung für die baulichen Massnahmen und die Umnutzung der Disponibelräume in Kleinwohnungen an den Gebäuden A, B und C, soweit er darauf eintrat und verfügte wie folgt: 1. Der Rekurs wird, soweit darauf einzutreten ist, im Sinne der Erwägungen abgewiesen. 2. In teilweiser Änderung des Beschlusses der Baukommission vom 10. Juni 2015 sind sämtliche Türen ins Freie in den Disponibelräumen, gemäss ursprünglich bewilligten Plänen, zu Fenstern zu verkleinern.