Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 61/2020), Seite 2/16 Südostseite, wo zusätzlich zwei Terrassentüren rot eingetragen wurden. Anlässlich eines Augenscheins durch die Bauverwaltung wurde festgestellt, dass die Bauausführung nicht den bewilligten Plänen entsprach. Daraufhin reichte die damalige Bauherrschaft am 25. März 2015 ein nachträgliches Baugesuch für verschiedene bauliche Änderungen an den drei Gebäuden ein, u.a. auch für den Einbau von Kleinwohnungen anstelle von Disponibelräumen in Haus B (Einheit B8) und C (Einheiten C7 und C8).