B. a) Am 9. September 2008 wurde die Bewilligung für den Abbruch des bestehenden Hauses (Vers.-Nr. 008) im Südwesten des Plangebiets und für den Bau der drei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage erteilt. In den Besonderen Bestimmungen der Baubewilligung wurde festgehalten, dass in den Untergeschossen der drei Mehrfamilienhäuser Kellerabteile, Mehrzweckräume und Bastelräume erstellt würden. Diese dürften aufgrund der konsumierten Ausnützung zu keinem Zeitpunkt als Wohnräume genutzt und als solche ausgebaut werden. Das Lichtmass der Fensterflächen dieser Mehrzweck- und Bastelräume in allen drei Untergeschossen sei auf unter einen Zehntel zu reduzieren.