BGer 4A_191/2013 E. 4). Das Kantonsgericht St. Gallen hat die Frage in einem Fall, in welchem Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft in einem einheitlichen Dokument vereinbart wurden, im Sinne der Kausalität entschieden und damit der Schuldnerin die Befugnis zuerkannt, im Prozess mit dem Zessionar dessen Gläubigerschaft durch Einwendung aus der Rechtsbeziehung zwischen Zedent und Zessionar zu bestreiten.