Entscheid Kantonsgericht, 18.06.2021 Art. 21, Art. 164 OR (SR 220): Ob bei einem wegen Übervorteilung i.S.v. Art. 21 OR unwirksamen Verpflichtungsgeschäft auch die Zession dahinfällt, die Forderung somit nicht übertragen wird und der Zedent deren Inhaber bleibt, beurteilt sich danach, ob die Wirksamkeit des Abtretungsvertrages (Verfügungsgeschäft) von der Gültigkeit des Verpflichtungsgeschäfts abhängt oder nicht, mithin ob die Abtretung kausaler oder abstrakter Natur ist.