Tenchio, a.a.O., S. 151 f.). Hier fällt allerdings in Betracht, dass die Parteien […] eine Gerichtsstandsvereinbarung im Sinn von Art. 23 LugÜ zugunsten "der ordentlichen Gerichte von Y" getroffen haben. Ob sich die Klägerin im vorliegenden Zusammenhang auf diese Gerichtsstandsklausel berufen und © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte