Nötigenfalls hat der Anwalt den Mandanten zielgerichtet zu befragen, da er als Rechtskundiger weiss, welche Tatsache für die Beurteilung der sich stellenden Rechtsfragen von Bedeutung sind, während Letzterer i.d.R. nicht über diese Kenntnisse verfügt. Dabei hat er den Klienten auch auf die drohenden Nachteile einer unvollständigen Anspruchsgrundlage aufmerksam zu machen. Grundsätzlich darf der Anwalt sodann auf die Richtigkeit der Ausführungen seines Klienten vertrauen.